Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
Der Bundestag hat am Freitag ein weiteres Gesetz der Koalition zur Verschärfung der Migrationspolitik beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 457 Abgeordnete für, 130 gegen den Entwurf, mit dem sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung bestimmt werden können - ohne Zustimmung des Bundesrats. Dies soll aber nur für Schutzgesuche nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz gelten, nicht für Asylgesuche.
Die Maßnahme soll nach Einschätzung der Bundesregierung Asylverfahren beschleunigen, indem Anträge als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen werden können. Das Gesetz soll zudem Menschen aus den eingestuften Staaten signalisieren, dass ihre Anträge auf Schutz in Deutschland wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Gestrichen werden soll mit dem Gesetzentwurf zudem die Regelung, dass Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsams droht, ein Anwalt zur Seite gestellt werden muss. Diesen Anspruch hatte die Ampel-Koalition eingeführt.
Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Asylgesetz Länder, in denen angesichts der allgemeinen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befürchten ist. Anträge auf Asyl oder Schutz in Deutschland sind bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten laut Gesetz grundsätzlich als "offensichtlich unbegründet abzulehnen" - außer die Betroffenen können das Gegenteil beweisen.
Mit dem Bundestagsbeschluss "geht der Politikwechsel in der Migrationspolitik weiter", erklärte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU). Er kündigte die Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer an.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sieht hingegen "zwei sehr problematische Regelungen verabschiedet". Mit der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung "wird ein Gesetzgebungsprozess absichtlich umgangen, obwohl er verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist", kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith.
"Mit der Abschaffung des Pflichtanwalts in der Abschiebungshaft leistet die Regierung außerdem einem schon lange bestehenden Skandal für unseren Rechtsstaat Vorschub: der massenhaften rechtswidrigen Abschiebungshaft", erklärte Judith weiter.
(B.Smith--TAG)