Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz
Weil er einen Bekannten wohl wegen einer Verwechslung in seiner Wohnung erschossen haben und anschließend auf ein Festival geflüchtet sein soll, hat die Staatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Frankenthal Anklage gegen einen 43-Jährigen erhoben. Ihm wird Totschlag vorgeworfen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Demnach soll er das 41 Jahre alte Opfer Ende Juli in Bad Dürkheim getötet haben.
Der 41-Jährige soll den mutmaßlichen Täter am Tatabend unangekündigt besucht haben. Probleme zwischen den beiden Männern habe es nicht gegeben. Allerdings habe der 43-Jährige Streit mit anderen Menschen gehabt. Deswegen habe er wohl erwartet, dass der unangekündigte Besuch aus diesem Umfeld stammen könnte.
Als der 41-Jährige plötzlich in der Wohnung des 43-Jährigen gestanden habe, habe letzterer nach einer Waffe gegriffen und zwei Mal auf den Mann geschossen. Der 41-Jährige erlitt dabei tödliche Verletzungen, er verblutete innerlich. Zeugen fanden ihn letztlich. Der 43-Jährige sei nach der Tat auf ein Festival im Hunsrück geflüchtet. Dort wurde er festgenommen.
Laut Staatsanwaltschaft habe der 43-Jährige einen Menschen töten wollen. Möglicherweise habe er den 41-Jährigen mit jemand anderem verwechselt. Einen Mord sehen die Ermittler jedoch nicht. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der 43-Jährige heimtückisch gehandelt habe. Ihm sei nicht nachzuweisen, dass er die Arglosigkeit des überraschend auftauchenden 41-Jährigen erkannt habe.
Ein früherer Streit mit Dritten reiche nicht als Beweis dafür aus, dass es ohne verbale Konfrontation zu einem körperlichen Angriff kommt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Landgericht Frankenthal entscheiden.
(M.Scott--TAG)