Haftstrafe für ranghohen PKK-Funktionär in Stuttgart
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen ranghohen Funktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 38 Jahre alte türkische Staatsangehörige wurde wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Den Feststellungen des Gerichts zufolge hatte der Mann von Mitte 2021 bis März 2024 als hauptamtlicher Kader im jährlichen Wechsel verschiedene PKK-Gebiete in Deutschland geleitet. Dies waren demnach die Regionen Freiburg, Berlin und Darmstadt sowie weitere Gebiete. Nach einem Aufenthalt im Nordirak sei er zuletzt bis zu seiner Festnahme im März 2025 als Leiter des Gebiets Stuttgart tätig gewesen.
Der Angeklagte soll dabei im Rahmen seiner Leitungsfunktionen typische Aufgaben wie etwa die Organisation von Veranstaltungen und Demonstrationen übernommen haben. Dabei habe er auch Geldspenden eingeworben und regelmäßig Kontakt zur Europaführung der PKK in Belgien und den Niederlanden gehalten.
Die PKK hatte im Mai vergangenen Jahres ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden für beendet erklärt. Sie folgte damit einem Aufruf des seit 1999 wegen Hochverrats inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan.
(S.Perez--TAG)